Neues Datum:
61. SAKM Jahresversammlung
Liebe Kongressteilnehmer/innen
Nach zweimaliger Verschiebung unserer Jahresversammlung im 2020 und 2021 aufgrund der Covid19-Situation, freuen wir uns nun Ihnen das neue Datum für die
61. SAKM-Jahresversammlung mitzuteilen.
Die Jahresversammlung findet neu am Samstag, 02.04.2022 im Papiersaal und Folium, Sihlcity in Zürich statt. Die genauen Angaben dazu finden Sie unter der Rubrik ‘’Veranstaltungen’’.
Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen
Prof. Dr. med. Roland Giger, SAKM-Sekretär
61. SAKM-Jahresversammlung verschoben
Liebe Kongressteilnehmer/innen
Aufgrund der aktuellen COVID-Situation muss die 61. SAKM-Jahresversammlung am 27. März 2021 im Hotel Panorama und Spa Feusisberg (NEUER TREFFPUNKT) leider auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Wir werden Sie schnellstmöglich über den neuen Termin informieren, abhängig von der zukünftigen Entwicklung von COVID.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Carmen Heimann (Sekretärin von Prof. Dr. Roland Giger) carmen.heimann@insel.ch
Wir hoffen, dass die Veranstaltung trotz der aktuell unsicheren Lage im Jahr 2022 stattfinden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund
Informationen der SAKM zu COVID-19
Die COVID-19-Pandemie entwickelt sich rasch in unserem Land, und wir erwarten eine Explosion der Anzahl Infektionen. Als Fachärztinnen und Fachärzte für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie sind wir einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Die Schutzmassnahmen für Angehörige der Gesundheitsberufe sind derzeit gut etabliert und gelten auch für uns als HNO-Fachärztinnen und -Fachärzte. Sie können auf den Webseiten der kantonalen Gesundheitsdienste, des BAG und Swissnoso aufgerufen werden. Bitte konsultieren Sie diese Informationen regelmässig, da sie sich von Zeit zu Zeit ändern können.
Fachrelevante Informationen der SAKM
Mitteilung Anpassung des Schutzkonzepts vom 21. Oktober 2020:
Der Bundesrat hat am Sonntag, 18. Oktober 2020 neue Massnahmen beschlossen. Diese sind seit Montag, 19. Oktober 2020, schweizweit gültig. Neu gilt eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, d.h. in Einrichtungen und Betrieben, die für das Publikum offen sind. Dazu gehören auch Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen und Spitäler.
Aufgrund dieser neuen Bestimmung haben wir das Schutzkonzept für Arztpraxen und das Dokument «Häufig gestellte Fragen rund um COVID-19» entsprechend überarbeitet.